Leistungsübersicht

  • Slipanlage und flexibles Kranen von Booten bis 12 t
  • Vermietung von Sommerliegeplätzen und Gastliegeplätze für Tagesgäste
  • Vermietung von Winterlagerplätzen (Frei- oder Hallenlager)
  • Bootsservice und Motorenservice
  • Bootszubehör allpa / Bukh Bremen / Vetus
  • Verleih von Elektrobooten (führerscheinfrei)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Einlagern von Booten

Die Firma Bootswerft Neuengamme GmbH stellt Ihnen einen Liegeplatz in der vereinbarten Größe und über den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung.

Die Reihenfolge der Ein- und Auslagerung, sowie die Lagerplätze legt die Bootswerft fest. 

Service- und Winterfestmachungsarbeiten werden von der Firma Bootswerft Neuengamme GmbH im Umfang der Auftragserteilung durchgeführt. 

Der Eigentümer des Bootes kann Arbeiten und Reparaturen, außer an Sonn-und Feiertagen, ab 08.00 Uhr selbst ausführen. Schweißarbeiten an gelagerten Booten dürfen aus Feuerschutzgründen nur von der Firma Bootswerft Neuengamme GmbH ausgeführt werden. Das Betreiben von unbeaufsichtigten elektrischen Heizungen ist untersagt!

Arbeiten mit Staubbildung sind nur mit vorhandener Absaugung erlaubt. 

Arbeiten, die von einer Fremdfirma ausgeführt werden sollen, bedürfen einer vorherigen Genehmigung (Konkurrenzschutz). Das Lagern feuergefährlicher Stoffe (Farben, Gasflaschen etc. auf den Booten ist untersagt. In der Bootshalle ist Rauchen und Umgang mit offenen Feuer verboten!

Für das einzulagernde Boot muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein.  

Schäden, die während des Slippens, Transportes und des Winterlagers entstehen, werden nur von der Firma Bootswerft Neuengamme GmbH übernommen, wenn grob fahrlässig gehandelt wurde. Einbruch,Diebstahl, Schäden durch Sturm und Feuer gehen zu Lasten des Bootseigners. 

Der Mieter räumt dem Vermieter bis zu dessen vollständiger Befriedigung ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen ein.

Mit der Unterschrift zur Auftragserteilung auf dem Angebot oder der Überweisung des Rechnungsbetrages erkennt der Bootseigentümer diese Geschäftsbedingungen an.